16 kosten für sich und seine Frau in Abzug brachte. Die M.________-Garage bezifferte den wahren Marktwert des Opels Insignia auf entsprechende polizeiliche Anfrage per Mai 2015 auf CHF 7‘000.00 (pag. 61). In seinem Schreiben an die Beschuldigte vom 21. Februar 2018 verlangte C.________ Schadenersatz in der Höhe von CHF 3‘500.00. Der genaue Deliktsbetrag kann im Ergebnis offen bleiben; der Kammer erscheint indes ein Betrag von mindestens CHF 2‘300 als plausibel. Als erstellt erachtet die Kammer abschliessend den Umstand, dass C.__