Diese Sachverhaltselemente erachtet die Kammer als beweismässig erstellt. Dass der Opel Insignia aufgrund dieser Manipulationen zu einem höheren Preis verkauft werden konnte als es seinem echten Wert entsprochen hätte – also dem Marktwert, den er mit seinem tatsächlichen Kilometerstand und dem schon länger zurückliegendem letzten Service gehabt hätte – ist augenfällig und wurde auch von allen Verfahrensbeteiligten anerkannt. Wie hoch die Differenz zwischen dem erzielten Kaufpreis und dem Marktwert exakt gewesen ist, ist indes nicht ganz klar. Aus den Aussagen von C.________ und der E-Mail-Nachricht von F.____