Auch die Manipulation des Servicehefts dadurch, dass Servicekontrollen der L.________-Garage eingetragen wurden, obwohl diese Garage den Betrieb zumindest beim letzten eingetragenen Service bereits eingestellt hatte und den Service somit gar nicht durchgeführt haben kann, ergibt sich aus den objektiven Beweismitteln. Diese Sachverhaltselemente erachtet die Kammer als beweismässig erstellt.