12.7 Gesamtwürdigung Dass die Kilometeranzeige beim fraglichen Opel Insignia mit der Fahrgestellnummer ________ um ca. 100‘000 km herabgesetzt worden war, wurde von keinem der Verfahrensbeteiligten ernsthaft bestritten und ergibt sich eindeutig aus den objektiven Beweismitteln. Auch die Manipulation des Servicehefts dadurch, dass Servicekontrollen der L.________-Garage eingetragen wurden, obwohl diese Garage den Betrieb zumindest beim letzten eingetragenen Service bereits eingestellt hatte und den Service somit gar nicht durchgeführt haben kann, ergibt sich aus den objektiven Beweismitteln.