Diese plötzliche Nennung des Namens G.________ dürfte wohl zum einen darauf zurückzuführen sein, dass C.________ anlässlich der Hauptverhandlung gemäss der Vorinstanz ziemlich nervös war, da er offenbar grossen Respekt vor seinem ersten Gerichtsverfahren hatte. Zum anderen ist die Namensnennung im Zusammenhang mit den unmittelbar davor stattfindenden Verfahrenshandlungen (Vorfragen; Einvernahme Beschuldigte) zu sehen, anlässlich welcher die Namen G.________ und F.________ mehrmals erwähnt worden sind (vgl. pag. 532 und 536 Z. 10). Auch aus der Präzisierung von C.__