Zudem deckt sich der von ihm geschilderte Ablauf mit den Angaben von F.________ in dessen E-Mail-Nachricht und den objektiven Beweismitteln, namentlich dem SMS-Verlauf mit «J.________» und dem Kaufvertrag. Als weiteres Glaubhaftigkeitsindiz kann die Schilderung nebensächlicher Details – etwa der Umstand, dass «J.________» angeblich bei einer Versicherung arbeite (Konnex zur Beschul-