Dieses alles negierende Verhalten lässt die Aussagen von F.________ als unglaubhaft erscheinen. Bezeichnenderweise gab er einige Tage nach der zweiten Einvernahme gegenüber der Polizei zu, nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Auf Anraten der Polizei verfasste er hierauf eine E-Mail-Nachricht, datierend vom 11. April 2016 (also drei Tage, bevor die Beschuldigte ihren zweiten Einvernahmetermin hatte), in welcher er die Dinge richtigstellen wollte (pag. 235). Er erklärte, weshalb er in der Einvernahme nicht die Wahrheit gesagt hatte, und gab zu, den Opel Insignia im Namen der Beschuldigten verkauft zu haben, wobei alles von G._____