Obwohl ihm die Telefonnummer, welche sowohl vom Verkäufer als auch von ihm verwendet wurde, das Ergebnis der Fotoverweisung mit C.________ und seine Handschrift auf dem Kaufvertrag vorgehalten wurden, stritt er alles ab; dies nach mehrfachem Zögern und wiederholten Fragen nach der drohenden Strafe. Indessen beschuldigte er plötzlich G.________ und gab gar an, er glaube, der Käufer stecke mit G.________ unter einer Decke (pag. 208 Z. 232 ff.). Zu den ihn belastenden Viber-Chatnachrichten wollte er keinen Kommentar abgeben (pag. 212 Z. 408 ff.). Dieses alles negierende Verhalten lässt die Aussagen von F._____