Auch beantwortete sie – gemäss den Ausführungen im Motiv der Vorinstanz – die konkrete Nachfrage des Gerichtspräsidenten erst nach längerem Zögern. Im Übrigen widerspricht die neue Behauptung nicht nur ihrer eigenen vorherigen Aussage zu den Autos, die sie besessen und verkauft habe (einen grünen Peugeot 106, einen orangen Peugeot, einen Golf 3 und einen Golf 4 sowie den Opel Insignia; vgl. pag. 65 Z. 40 f.), sondern auch der praktisch deckungsgleichen Aussage von F.________ am 21. Juli 2015 (den Peugeot 106, Peugeot 206, Golf 3, Golf 4, Mazda 2Z gelb und einen Opel Insignia, vgl. pag. 197 Z. 320 ff.).