Darauf, dass es auch um Kilometerherabsetzungen, Servicebücher und Gewinnerzielung gegangen ist, ging sie gar nicht ein. Gleichzeitig machte sie geltend, dass sie das nicht geschrieben habe. Sie denke, das sei alles eine Verschwörung von G.________ (pag. 79 Z. 344). Dafür gibt es jedoch in den Akten keinerlei Anzeichen. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 26. September 2018 verstrickte sich die Beschuldigte wiederum in Widersprüche.