12.3 Aussagenwürdigung betr. Beschuldigte Die Beschuldigte machte zu einem grossen Teil unglaubhafte und auch widersprüchliche Aussagen. So erklärte sie etwa anlässlich ihrer ersten Einvernahme vom 21. Juli 2015, sie sei die Halterin des Opels Insignia gewesen und habe diesen für CHF 7‘500.00 bis CHF 8‘000.00 verkauft. Den Ablauf des Verkaufs schilderte sie recht ausführlich (vgl. pag.