Fernerhin behauptet niemand, dass anlässlich der Liquidation der H.________-Consulting sämtliche Handys vernichtet worden seien. Insgesamt kann somit festgehalten werden, dass bei keinem der vorliegenden objektiven Beweismittel ein Grund ersichtlich ist, weshalb nicht darauf abgestellt werden könnte. Daran vermag im Übrigen nichts zu ändern, dass die Beschuldigte angeblich zum Tatzeitpunkt keine finanziellen Probleme kannte. Auch Gutbetuchte begehen Vermögensdelikte – Stichwort «white crime».