Insbesondere ist auch zu berücksichtigen, dass die Berufungsführerin keinerlei finanzielle Probleme hatte zum Zeitpunkt der ihr zur Last gelegten Delikte. Kurz zuvor hatte sie nämlich eine Provisionen aus dem Verkauf von Versicherungsprodukten in beträchtlicher Höhe erhalten. Diese legal erworbene Leistung hätte ausgereicht, um mindestens ein halbes Jahr ohne zusätzliches Einkommen zu leben. Daneben erzielte sie monatliche Einkünfte in regelmässiger Höhe. Sie hatte folglich keinen Anlass, sich in strafrechtlich relevante Angelegenheiten zu mischen.