Zwar wurde die H.________-Consulting liquidiert, aber das bedeutet nicht, dass die Handys der H.________-Consulting gleichzeitig vernichtet wurden. Es handelte sich klarerweise um Mitarbeiterhandys, die sehr wahrscheinlich an die Mitarbeiter ausgehändigt wurden. Weiter ist denkbar, dass die Berufungsführerin im Rahmen der Auflösung der H.________-Consulting ein oder zwei Handys an sich nahm und diese fortan als ihre bezeichnete. Nicht auszuschliessen dabei ist, dass die Personen, die Zugang zur Wohnung der Berufungsführerin hatten, die Handys verwendeten. G.________ war über die Tachomanipulation ohnehin immer bestens informiert.