Diese Feststellung ist nicht zutreffend. Die Berufungsführerin gab bereits vor der Polizei zu Protokoll, dass sie sich die Chat-Protokolle nicht erklären könne und dass nicht sie diese Texte verfasst habe. Des Weiteren würde es doch erstaunlich sein, wenn die Berufungsführerin von sich aus und unaufgefordert alle ihre Handys der Polizei zur Auswertung übergibt, obschon sie genau weiss, dass die Polizei darauf belastendes Material finden würde. Die Chat- Protokolle befanden sich sodann auch nicht etwa unter gelöschtem Material, sondern in den entsprechenden Chats. Die Berufungsführerin hätte demnach noch nicht einmal versucht, die Existenz der Chat-Nachrichten zu verschleiern.