Seine Aussagen sind daher keinesfalls glaubwürdig […]. Wesentliche Erkenntnisse aus dem Anzeigerapport vom 19.08.2015: Abgesehen davon, dass der Anzeigerapport grösstenteils die Aussagen der einvernommenen Personen wiedergibt, lässt sich dennoch eine wesentliche Erkenntnis daraus festhalten. Die Unterschrift auf dem Kaufvertrag betreffend den Opel stammte gemäss Handschriftenanalyse nicht von der Berufungsführerin. Die Polizei hielt weiter fest, dass Hinweise bestünden, dass F.________ Urheber der Fälschung sein könnte. F.________ wurde mittels Strafbefehl für den vorliegenden Sachverhalt gesamthaft bestraft.