_: Die Anzeige gegen die Berufungsführerin erfolgte in erster Linie nicht etwa durch den Privatkläger, sondern durch G.________. Der Privatkläger erhob erst 1.5 Monate später Strafanzeige gegen die Berufungsführerin. G.________ sagte aus, er habe den Kilometerstand des Opels im Februar 2015 fotografiert, als dieser noch 200'207 km betragen habe […]. G.________ lieferte der Polizei sodann auch weitere Details zum fraglichen Sachverhalt. Klar ist, dass der unzweifelhaft stattgefundene Betrug nicht aufgedeckt worden wäre, wenn G.________ nicht gewesen wäre. Es stellt sich daher die Frage, welche Rolle G._____