9. Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung macht in ihrer fünfseitigen Berufungsbegründung geltend was folgt (pag. 715 ff.): Der Berufungsführerin wird vorgeworfen, den Kilometerstand eines Opel-Fahrzeugs manipuliert und diesen anschliessend verkauft zu haben. Dies nicht etwa in Mittäterschaft, sondern als Alleintäterin. Unbestritten ist, dass der Tachostand des Opels manipuliert […] wurde. […] Bestritten ist, dass sich die Berufungsführerin an den Handlungen beteiligt haben soll. Die Rolle von G.________: Die Anzeige gegen die Berufungsführerin erfolgte in erster Linie nicht etwa durch den Privatkläger, sondern durch G.__