Die Anklageschrift bzw. der Strafbefehl bestimmt den Gegenstand des Gerichtsverfahrens (sog. Umgrenzungsfunktion). Der Anklagegrundsatz bezweckt zugleich den Schutz der Verteidigungsrechte der beschuldigten Person und dient dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Informationsfunktion). Diesbezüglich ist nicht ersichtlich, inwiefern der Beschuldigten aufgrund der vorliegenden Beschreibung des Sachverhalts eine wirksame Verteidigung verunmöglicht gewesen wäre. Vielmehr musste ihr gestützt auf die einzelfallgerechte Beschreibung des Sachverhalts klar sein, welches Verhalten ihr vorgeworfen wird. Sie verfügte über sämtliche notwendigen