__ habe als alleiniger Täter, der die Straftat in eigener Person vollständig selbst begangen habe, gehandelt. Zum Herabsetzen-Lassen des Tachostands und dem Verwenden eines manipulierten Servicehefts ist überdies festzuhalten, dass die Zurechnung dieses Tatbeitrags zu F.________ oder zur Beschuldigten insofern unerheblich ist, als sie sich diesen im Rahmen der Mittäterschaft beide zurechnen lassen müssen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_45/2013 vom 18. Juli 2013 E. 2.3). Schliesslich bleibt zu beachten, worum es beim Anklageprinzip grundsätzlich geht. Die Anklageschrift bzw. der Strafbefehl bestimmt den Gegenstand des Gerichtsverfahrens (sog. Umgrenzungsfunktion).