und nicht durch sie statt. Indes war die Beschuldigte die Halterin des Opels Insignia und gab F.________ den Auftrag, das Auto für sie – die derweil im Ausland weilte (vgl. pag. 293) – zu verkaufen. Zudem veranlasste sie zusammen mit F.________, dass der Kilometerstand um rund 100‘000 km herabgesetzt wurde. Überdies organisierten sie ein Servicebuch mit Einträgen (mindestens) einer nicht stattgefundenen Servicekontrolle, welches die Beschuldigte beim Verkauf verwenden wollte. Schliesslich erhielt sie den Erlös bzw. zumindest den Gewinn aus dem Verkauf des Autos.