7.3 Vorbringen der Verteidigung Die Beschuldigte lässt vorbringen, F.________ sei wegen desselben Sachverhalts rechtskräftig mit Strafbefehl verurteilt worden. In seinem Strafbefehl sei nicht erwähnt, dass er den Betrug in gemeinsamer Tatbegehung mit einer weiteren Person begangen habe. Vielmehr gehe aus dem Strafbefehl hervor, dass er in Alleintäterschaft gehandelt habe. Es sei daher unverständlich, weshalb die Beschuldigte für den gleichen Sachverhalt ebenfalls in Alleintäterschaft verurteilt werden solle. Schliesslich sei der Täter bereits rechtskräftig verurteilt worden und die Sache müsse als abgeurteilt gelten.