Der Straf- und Zivilkläger liess sich innert Frist nicht vernehmen (vgl. pag. 647 f.). Nach 4 Gewährung des rechtlichen Gehörs widerrief die Verfahrensleitung am 24. Mai 2019 die amtliche Verteidigung der Beschuldigten durch Rechtsanwältin B.________ ab Eröffnung der Verfügung (pag. 668 ff.). Am 7. Juni 2019 beschloss die Kammer über die Höhe der amtlichen Entschädigung für Rechtsanwältin B.________; ihre Kostennote war deutlich überhöht (pag.