3. Der Kanton entschädigt den amtlichen Verteidiger, Fürsprecher B.________, mit CHF 3'414.10 (inkl. Auslagen und MWST). Eine Rück- und Nachzahlungspflicht von A.________ entfällt. V. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Fürsprecher B.________ - der Straf- und Zivilklägerin - den Strafklägerinnen 1+2 - den Zivilklägerinnen 1+2 - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach Eintritt der Rechtskraft) - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, Abteilung Administrative Sicherheit