3. A.________ in Anwendung von Art. 41 OR sowie Art. 126 StPO unter solidarischer Haftbarkeit mit H.________ verurteilt wurde, CHF 4‘983.75 Schadenersatz an die Zivilklägerin F.________ AG zu bezahlen; die Schadenersatzforderung der G.________ AG gegen A.________ und die über den Schadenersatzanspruch hinausgehende Zivilklage der F.________ AG abgewiesen wurden; die Zivilklage der G.________ AG und der C.________ AG auf den Zivilweg verwiesen wurden und für den Zivilpunkt keine Kosten ausgeschieden und keine Entschädigungen zugesprochen wurden. II. A.________ wird freigesprochen