Der Beschuldigte beantragte Freisprüche vom Vorwurf des Betrugs und der Urkundenfälschung sowie gestützt auf den rechtskräftigen Schuldspruch wegen grober Verkehrsregelverletzung die Verurteilung zu einer angemessenen Geldstrafe, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren und die Verurteilung zu einer angemessenen Verbindungsbusse. Gemessen an diesen Anträgen hat er vor oberer Instanz vollumfänglich obsiegt. Der Kanton trägt die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2‘000.00. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Fürsprecher