Angesichts des Ausgangs des oberinstanzlichen Verfahrens (Freisprüche vom Vorwurf des Betrugs und der Urkundenfälschung) ist die erstinstanzliche Festlegung der Verfahrenskosten zu korrigieren. Die Verfahrenskosten von CHF 3'730.40 (Untersuchungskosten; CHF 2'413.00; Gerichtskosten inkl. Auslagen: CHF 1'317.40) sind angesichts der Freisprüche bzw. des einzig verbleibenden Schuldspruchs wegen der groben Verkehrsregelverletzung im Umfang rund eines Zehntels, ausmachend CHF 375.00, dem Beschuldigten zur Bezahlung aufzuerlegen. Die Verfahrenskosten, im Umfang von rund 9/10, ausmachend CHF 3'355.40 trägt der Kanton.