Urteil des Bundesgerichts 1B_103/2019 vom 10. Januar 2020 E. 2.2. mit weiteren Hinweisen). Von den insgesamt 15 Strafeinheiten werden deshalb 3 Strafeinheiten, ausmachend CHF 210.00, als Verbindungsbusse ausgesprochen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung beträgt 3 Tage. Für die verbleibenden 12 Strafeinheiten erfolgt eine Verurteilung in Form von 12 Tagessätzen Geldstrafe zu CHF 70.00, ausmachend CHF 840.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs auf eine Probezeit von zwei Jahren. V. Kosten und Entschädigung