Die Verbindungsbusse trägt ferner dazu bei, das unter spezi- al- und generalpräventiven Gesichtspunkten eher geringe Drohpotential der bedingten Geldstrafe zu erhöhen. Dem Verurteilten soll ein Denkzettel verabreicht werden können, um ihm den Ernst der Lage vor Augen zu führen und zugleich zu zeigen, was bei Nichtbewährung droht (Urteil des Bundesgerichts 1B_103/2019 vom 10. Januar 2020 E. 2.2. mit weiteren Hinweisen). Eine Verbindungsbusse aus spezialpräventiven Gesichtspunkten ist in Anbetracht der Freisprüche und der günstigen Prognose nicht geboten.