Der von der Kammer eingeholte Leumundsbericht vom 31. Mai 2019 (pag. 873 ff.) wurde gestützt auf den Leumundsbericht aus dem Jahr 2018 erstellt, da es der Polizei nicht gelungen war, den Beschuldigten zu kontaktieren. Der Kammer liegen keine Anhaltspunkte vor, dass sich die finanzielle Situation des Beschuldigten verändert hätte. Es ist daher nach wie vor von einem monatlichen Einkommen von netto CHF 4'100.00 auszugehen (pag.