15. Grobe Verkehrsregelverletzung Anlässlich der Verkehrskontrolle vom 29. Dezember 2016 wurde beim Fahrzeug des Beschuldigten auf der Frontscheibe und auf beiden Seitenscheiben fest angefrorenes Eis festgestellt. Zudem waren die Innenseiten der Scheiben beschlagen. Ein Hinaussehen war nicht möglich. Der Beschuldigte wurde deswegen rechtskräftig wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig erklärt. IV. Strafzumessung