26 wird denn auch in der Anklage nicht dargetan, inwiefern dieses Formular die K.________ AG zu einem Verhalten bestimmen sollte, wodurch diese sich selbst oder einen andern am Vermögen geschädigt hätte. Der Tatbestand des Betruges ist auch in dieser Hinsicht nicht erfüllt. 14.4 Betrug zum Nachteil der L.________ Der Beschuldigte wusste gemäss Beweisergebnis der Kammer nicht, dass es sich beim Schreiben der E.________ AG um eine Fälschung gehandelt hat. Eine arglistige Täuschung liegt folglich nicht vor. Der Tatbestand des Betrugs ist nicht erfüllt.