_ waren bereits vor der Restauranteröffnung am 5. April 2014 in Geldnot. Sein aus der Scheidung erwartetes Pensionskassenguthaben war wider Erwarten noch nicht verfügbar und er ging davon aus, dass sich auch die Auszahlung der Kassenobligationen, deren Auszahlung ursprünglich im Januar 2014 in Aussicht gestellt worden war wegen des Geldwäschereigesetzes und einer fehlenden Vollmacht verzögert hatte. Es gibt keine zwingenden Hinweise, dass das Schreiben der E.________ AG vom 26. November 2013 nachträglich erstellt worden ist. Spätestens anfangs Juni 2014 kamen dem Beschuldigten Zweifel an der Verfügbarkeit des Geldes von H.________.