23 13. Beweisergebnis der Kammer Das Gericht würdigt die Beweise frei nach seiner aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung (Art. 10 Abs. 2 StPO). Das Gericht geht von der für die beschuldigte Person günstigeren Sachlage aus, wenn unüberwindliche Zweifel an der Erfüllung der tatsächlichen Voraussetzungen der angeklagten Tat bestehen (Art. 10 Abs. 3 StPO). Die entscheidende Frage ist, ob H.________ den Beschuldigten betreffend ihre finanziellen Mittel angelogen und er ihr geglaubt hat.