_ war in diesem Zeitpunkt seine Partnerin, ihre Hochzeit stand kurz bevor. Es liegt auf der Hand, dass er ihre Angaben weniger in Frage gestellt hatte, als er dies vielleicht bei einer ihm unbekannten Person gemacht hätte. Jedenfalls kann dem Beschuldigten in dieser Hinsicht einzig der Vorwurf gemacht werden, naiv und leichtfertig gehandelt zu haben. Bei der Kammer entsteht nicht der Eindruck, dass der Beschuldigte für jede Ungereimtheit eine Erklärung parat hat, sondern eher, dass sich diese Geschichte so zugetragen hat.