21 schloss er schliesslich das Restaurant. Auch diese zeitliche Abfolge bestätigt daher seine Aussagen. Zudem kann dem Beschuldigten nicht nachgewiesen werden, dass er gewusst hatte, dass H.________ T.________ einen gefälschten Einzahlungsbeleg überwiesen hatte. Bei der Frage, ob es möglich ist, dass der Beschuldigte seiner Partnerin glaubte, ist auch auf die Person und Rolle von H.________ einzugehen. H.________ ist einschlägig vorbestraft. Die Vorinstanz kam einerseits zum Schluss, dass H.________ nicht glaubwürdig ist und nicht auf ihre Aussagen abgestellt werden kann (pag. 751).