149, Z. 265), durchaus plausibel, dass er den Wagen Anfangs Juli gekauft und schliesslich am 20. Juli 2014 die Schliessung des Restaurants erfolgt war. Es ergibt nun aber überhaupt keinen Sinn, dass der Beschuldigte ausgerechnet in diesem Zeitpunkt ein neues Auto im Betrag von CHF 17‘000.00 gekauft hat, hätte er nicht tatsächlich mit dem Geld gerechnet. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Beschuldigte ansonsten keine aufwändigen oder unnötigen Investitionen getätigt hatte und er seinen finanziellen Verpflichtungen zum Beispiel gegenüber U.________ von der I.________ nachgekommen ist (vgl. pag. 765 des erstinstanzlichen Urteil).