147, Z. 165 f. und pag. 647, Z. 25 f.), authentisch und originell und deuten auf einen realen Erlebnishintergrund hin (vgl. dazu auch nachfolgende Ausführungen zur Person von H.________). Wann der Kauf des Autos durch den Beschuldigten bei der G.________ AG erfolgt ist, lässt sich den Akten nicht entnehmen. Gemäss Anklage erfolgte der Autokauf im Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis 31. Juli 2014. Der Beschuldigte war sich nicht mehr sicher, ging aber davon aus, dass es Ende Juni/ anfangs Juli 2014 gewesen sein musste (pag. 149, Z. 263 f.). Gemäss dem gefälschten Einzahlungsbeleg erfolgte die Zahlung am 17. Juli 2014. Feststeht damit, dass der Vertreter der G.________ AG, T.__