20 noch lange mit der Überprüfung wartete, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass der Beschuldigte ihr das Schreiben auch Ende Juni/anfangs Juli 2014 gezeigt haben muss (pag. 78, Z. 52 ff.). Die Vorlage des Schreibens der D.________ an diese beiden Gläubiger durch den Beschuldigten passt zum Zeitpunkt seiner Kenntnisnahme dieses Schreibens und zum Umstand, dass er deswegen angenommen hat, das Geld sei nun vorhanden. Insbesondere sind auch seine Aussagen, wonach H.________ hüpfend zu ihm herunter gekommen sei und gerufen habe, das Geld sei nun da (pag. 147, Z. 165 f. und pag.