769), seiner damaligen Ehefrau. Diese durfte sich sogar eine Kopie davon machen (pag. 77, Z. 39 ff.). Sollte der Beschuldigte tatsächlich gewusst haben, dass es sich um eine Fälschung gehandelt hat, macht es keinen Sinn, dass er ein solches Risiko eingeht, nur um ihr zu zeigen, dass er die Alimente nun zahlen könne. Seine damalige Ehefrau wies das Schreiben am 10. Juli 2014 am Schalter der D.________-Filiale in Freiburg vor (pag. 19 f., pag. 731). Aus ihrer Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft ergibt sich nicht, dass sie