19 12.12 Weiter stellt sich die Frage, wieso der Beschuldigte zu einem späteren Zeitpunkt, nach Erhalt der Waren und Leistungen, P.________ und auch seiner damaligen Ehefrau, ohne zwingende Notwendigkeit, auf einmal das Schreiben der D.________ vom 12. Juni 2014 gezeigt hat, während im Zusammenhang mit den Schulden bei der K.________ AG auf das Vorweisen dieses Schreibens verzichtet und ihr stattdessen einen Auszug aus dem S.________ vom 9. Juli 2014 mit den in Auftrag gegebenen Zahlungen zugestellt worden ist (pag. 49 f.). Sollten der Beschuldigte und H._____