Die Rückdatierung des Schreibens auf den 26. November 2013 mit einer in Aussicht gestellten Zahlung für Januar 2014 macht im Hinblick auf den Versuch, das Konto bei der L.________ im Frühjahr/Frühsommer 2014 zu überziehen, überhaupt keinen Sinn. Wenn schon wäre zu erwarten gewesen, dass der Beschuldigte und H.________ ein aktuelleres Schreiben erstellt hätten. Die Verwendung dieses (alten) Schreibens spricht dafür, dass es sich um ein bereits bestehendes gehandelt hat. Dies ist ein starkes Indiz, dass das Schreiben der E.________ AG tatsächlich bereits am 26. November 2013 von H.______