Dass er in diesem Zeitpunkt noch mit der raschen Verfügbarkeit zumindest seines BVG-Geldes rechnete, dürfte damit der Wahrheit entsprechen. Nach dem 21. Januar 2014 wusste er zwar, dass die Höhe des BVG-Geldes rund CHF 30‘000.00 betragen würde (pag. 480), das schliesst aber nicht aus, dass er ursprünglich vor der Übernahme des Restaurants mit einem höheren Betrag gerechnet hatte. 12.11 Das Aussageverhalten des Beschuldigten und insbesondere seine Aussagen anlässlich der Hauptverhandlung lassen sich nach Ansicht der Kammer nicht einzig mit nachträglichen Anpassungen an den Ermittlungsstand erklären.