Zudem sagte Q.________ aus, dass die beiden nie gesagt hätten, wessen Geld das sei und um wieviel Geld es sich gehandelt habe (pag. 97, Z. 140 ff.). Das Pensionskassengeld kann genau so gut erst im Zusammenhang mit dem bei Q.________ geliehenen Geld im April 2014 eine Rolle gespielt haben (vgl. nachfolgende Ausführungen). Abgesehen davon entsprach es im Januar 2014 den Tatsachen, dass der Beschuldigte mit der baldigen Auszahlung des hälftigen Pensionskassengeldes seiner Frau rechnete und damit dieses Geld vorhanden sein sollte. Das schliesst nicht aus, dass er auch und vor allem mit dem Geld seiner Partnerin gerechnet hat.