116, Z. 191 f.). Da H.________ über die Fälschungen Bescheid wusste, scheint klar, dass sie diese, falls nicht unbedingt nötig, niemandem gezeigt hat. 12.7 Q.________ sagte aus, das Ehepaar A.________ hätte nur immer von der Pensionskasse gesprochen und dass sie diese aufgelöst hätten, um das Geschäft aufzubauen (pag. 96, Z. 106 ff.). Die Vorinstanz schliesst daraus, dass das Pensionskassengeld bei der Restaurantübernahme Thema gewesen sei und eben nicht die Kassenobligationen, wie dies aber zu erwarten gewesen wäre, wenn die Version des Beschuldigten zutreffen sollte.