144, Z. 75). Bei einer nachträglichen Anpassung der Geschichte wären solche Übereinstimmungen nicht zu erwarten. Vor diesem Hintergrund scheint auch der Umstand, dass er seine Version anlässlich der Hauptverhandlung quasi vorgetragen hat und möglichst rasch loswerden wollte, kein Hinweis dafür zu sein, dass er alles erfunden hatte. Es ist nachvollziehbar, dass sich der anwaltlich nicht vertretene Beschuldigte für die Hauptverhandlung vorbereitete und die Gelegenheit nutzte, die ganze Geschichte aus seiner Sicht zu erzählen.