152, Z. 375 f.). Weiter gab der Beschuldigte bereits im November 2014 seiner ehemaligen Ehefrau gegenüber an, dass H.________ das Schreiben gefälscht hatte, weil sie zu wenig Geld gehabt hätten und sie ihn mit dem Schreiben habe beruhigen wollen (vgl. Aussagen von J.________; pag. 78, Z. 58 f). Diese Aussagen ihr gegenüber stimmen mit seinen Aussagen anlässlich der staatsanwaltlichen Einvernahme vom 28. April 2015 überein, wonach H.________ das Schreiben der D.________ offenbar gestützt auf seinen Druck kreiert habe (pag. 146, Z. 126 f.; vgl. auch pag. 136, Z. 83, pag. 144, Z. 75).