Er rechnete mit Geld von seiner Partnerin, welches aus einer Erbschaft ihres Vaters gestammt und ursprünglich ungefähr CHF 250‘000.00 betragen habe. Die Auszahlung verzögerte sich in der Folge wegen des Geldwäschereigesetzes. Zudem verfügte die Schwester über eine Vollmacht und hob einen Teil des Geldes ab, so dass letztlich noch rund CHF 113‘000.00 übrigblieben. Dies war der Betrag, den der Beschuldigte nach der Restauranteröffnung erwartet hatte. Auch die Auszahlung dieses Restbetrages verzögerte sich aber.