14 12. Beweiswürdigung der Kammer 12.1 Insgesamt ergibt sich aus den Aussagen des Beschuldigten bei der Polizei, Staatsanwaltschaft und vor dem Regionalgericht ein stimmiges Bild betreffend Finanzierung des Restaurants und des erwarteten Geldes seiner Partnerin. Zwar erwähnte der Beschuldigte an der Hauptverhandlung nicht mehr, dass das Geld wegen des Geldwäschereigesetzes blockiert gewesen sei. Er gab aber an, dass er das wegen des Schwarzgeldes noch habe nachvollziehen können (pag. 647, Z. 24 f.).