Das Geld seiner Partnerin schien jedenfalls immer eine wichtige Rolle für den Beschuldigten zu spielen. Die Kammer kann daher den Ausführungen der Vorinstanz, wonach es sich beim BVG-Geld um eine Ausrede gehandelt hatte, die jetzt nichts mehr taugte bzw. die an den Ermittlungsstand angepasst wurde, nicht folgen. In dem Fall wäre zu erwarten gewesen, dass der Beschuldigte das BVG-Geld auch an der Hauptverhandlung nicht mehr erwähnt hätte. Ausgerechnet dort gab er aber an, er habe gewusst, das BVG-Geld sei das Startkapital.